26. Februar 2014

Kurzfristig einen 2013er-Resturlaubstag für heute eingereicht. Um 8 Uhr fährt der Laster mit unserer Sichtbetontreppe vor. Jetzt müssen wir aber noch auf den Kranwagen warten, der die Treppe reinheben soll. Nachdem der Kranwagen auf unser Grundstück gefahren ist, stellt sich schnell heraus, dass die Treppe auf einem zu langen Anhänger geliefert wurde und es unmöglich ist damit in unsere Einfahrt zu kommen. Es wird telefoniert. Die Idee ist, dass ein kleinerer Laster kommt und die Treppe umgeladen wird. Kurzfristig wird umdisponiert und erst sollen jetzt die Deckenelemente eingesetzt werden. Der Laster mit den Deckenelementen ist zum Glück wesentlich kleiner als der Treppen-Laster. Die Decke wird eingesetzt. Dann fahren Treppen-Laster (mit Treppe), Decken-Laster (jetzt ohne Decke) und der Kranwagen aus dem Ort raus und laden, mit dem Kranwagen, die Treppe auf den jetzt leeren und viel kleineren Deckenlaster. Dann kommen Deckenlaster (jetzt mit Treppe) und Kranwagen zurück und die Treppe wird millimetergenau ins Haus eingeflogen und eingepasst. Alles geht gut. Aus einem benachbarten Supermarkt mit vier Großbuchstaben werden allerlei Leckereien geholt und gemeinsam mit allen anwesenden Bauarbeitern verspeist. Die Chance wird auch gleich genutzt und wir sprechen den Bautrupp auf die gestrige Telefonzusage ihres Chefs an. Also Baustellenfertigstellung am 14. März. Die Reaktionen reichen von Nichtbeachtung bis zu Kopfschütteln. Scheint nicht ganz abgesprochen gewesen zu sein.

140226 (28) 140226 (55)

Glaubt es oder nicht? Heute kam der „Vertrag“ schon mal per eMail vorab. Zweifache Originalausfertigung per Bundespost folgt die Tage. Nach monatelanger Vorfreude auf dieses Machwerk, stellt sich aber relativ schnell Ernüchterung ein. Über dem Vertrag steht schlicht und einfach „Auftragsbestätigung“. Und dann sind die selben Posten aufgeführt, die auch bereits im letzten Jahr im Angebot aufgeführt waren. An welcher Stelle nun die von uns geforderte Unterschrift erfolgen soll – es gibt gar kein Feld zum Gegenzeichnen – und warum wir überhaupt eine Auftragsbestätigung gegenzeichnen sollen, wir wissen es jedenfalls nicht. Und wer schon mal mit Verträgen zu tun hatte, der würde jetzt z.B. Allgemeine Geschäftsbedingungen erwarten oder so einen rechtlichen Kram. Gibt es alles nicht. Na gut, dann ist es halt einfach nur eine schlichte Auftragsbestätigung. Uns reicht das ja. Aber die hohen und monatelang geschürten Erwartungen wurden damit nicht erfüllt.